So sind Du und dein Baby Gesetzlich geschützt
Wer ein Kind erwartet, hat allen Grund zur Freude. Am liebsten würde man sich den ganzen Tag nur mit Einkauf von Babysachen und Namensfindung beschäftigen. Tipps für die Wahl des richtigen Babynamens findest du hier. Jetzt ist aber auch die Zeit, sich (arbeits-)rechtlich schlau zu machen. Wenn du dich frühzeitig informierst und alles in Ruhe in die Wege leitest, kannst du die Schwangerschaft und die erste Zeit mit deinem Baby trotz des notwendigen Papierkrams in vollen Zügen genießen.
Das Gesetz ist auf deiner Seite
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle (werdenden) Mamas, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, auch für Heimarbeiterinnen, Hausangestellte, geringfügig beschäftigte und weibliche Auszubildende. Grundsätzlich soll es dich vor und nach der Geburt deines Kindes beschützen.
Durch den Mutterschutz sollen du als werdende Mama und dein Kind vor Gefährdungen, Überforderungen, Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz geschützt werden. Außerdem soll es dich vor finanziellen Einbußen sowie vor dem Verlust deines Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und für einige Zeit nach der Geburt schützen. In der Zeit, in der deine Beschäftigung verboten ist, bekommst du entweder den sogenannten Mutterschaftslohn, das Mutterschaftsgeld oder einen Zuschuss vom Arbeitgeber